Unter Leistungszeichen versteht man den erworbenen Nachweis einer bestandenen Leistungsprüfung, wie z.B. die Vielseitigkeitsprüfungen (VPG) I bis III.
Die Bewertungen werden in die Ahnentafel übernommen.
Unter Leistungszeichen versteht man den erworbenen Nachweis einer bestandenen Leistungsprüfung, wie z.B. die Vielseitigkeitsprüfungen (VPG) I bis III.
Die Bewertungen werden in die Ahnentafel übernommen.