Afterklaue
Als Afterklaue (Afterkralle, Afterzehe) wird die fünfte Zehe des Hundes an der Innenseite der Hinterläufe bezeichnet. Diese Kralle wird, falls sie vorhanden ist, im Welpenalter entfernt, um Verletzungen vorzubeugen.
Bei manchen Rassen wie zum Beispiel Berger de Brie oder Beauceron, werden die Afterklauen im Rassestandard verlangt. Bei diesen Rassen sind die Afterklauen sogar doppelt vorhanden.